Historische Entwicklung

Durch notwendige Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen im Bauwesen des Freistaats Bayern wurden auch die Bauämter im Lauf der Jahre immer wieder organisatorisch neu ausgerichtet. Daher wurde auch das Staatliche Bauamt München 1 im Zuge der Verwaltungsreform 21 zu Beginn des Jahres 2006 neu gegründet. Die beiden Staatlichen Hochbauämtern München I und München II wurden so zu einer Einheit zusammengeführt. Die zuvor bereits vollzogene überwiegende Unterbringung der ehemals organisatorisch getrennten Bauämter in einem Dienstgebäude erleichterte diesen Schritt.

Wenige Jahre zuvor war es erforderlich, wegen des starken Rückgangs des Bauvolumens des Bundes und damit wegen des zwangsläufig einhergehenden Personalrückgangs, die Finanzbauämter neu zu organisieren. Die ehemalige Finanzbauverwaltung wurde mit der Staatsbauverwaltung zusammengeführt. Zuständig waren die Finanzbauämter für zivile und militärische Bauten der Bundesrepublik Deutschland, der US- und NATO-Streitkräfte, während die Landbauämter überwiegend für Gebäude des Freistaats Bayern zuständig waren. Bayernweit wurden die Finanzbauämter mit den Landbauämtern fusioniert. Das Bauvolumen der Münchener Bauämter war insgesamt aber noch so umfangreich, dass zunächst nur die Finanzbauämter untereinander zusammengelegt werden mussten. Eine gleichzeitige Zusammenführung mit dem damaligen Landbauamt München war noch nicht erforderlich. Ausnahme war lediglich eine einzelne Abteilung, die zwischen den beiden Bauämtern verlagert wurde. Mit der Umorganisation wurden die bisherigen Bauämter in Staatliche Hochbauämter umbenannt.

Bis zum Jahr 2000 wurden die Bauaufgaben der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in München, Oberschleißheim und Dachau durch ein eigenes Bauamt wahrgenommen. Im übrigen Bayern war dies auch in früheren Jahren Aufgabe der Landbauämter. Im Januar 2000 wurde die Organisation vereinheitlicht und das Bauamt der Schlösserverwaltung in das Staatliche Hochbauamt München I integriert.